Die Fahrzeuge

Allgemeine Information

Die Mindestausrüstung einer oberösterreichischen Feuerwehr ist durch die OÖ Brandbekämpfungsverordnung von 1985 geregelt. Anhand der Einwohnerzahl als auch Wohngebäude wird die Pflichtbereichsklasse einer Gemeinde definiert, was in weiterer Folge konkrete Auswirkungen auf die Ausstattung der ansässigen Feuerwehren hat. Um etwas konkreter zu werden, bedeutet dies für die Gemeinde Mauthausen die Pflichtbereichsklasse 4 B (1.001 – 2.000 Gebäude oder 5.001 bis 10.000 Einwohner).

Diese Feuerwehrfahrzeuge sind auf die jeweiligen Feuerwehren der Gemeinde zu verteilen, also in unserem Fall auf die FF-HAID und die FF-Mauthausen.

Die Nutzungsdauer beträgt laut Brandbekämpfungsordnung mindestens 15 Jahre, wurde aber in den letzten Jahren immer weiter angehoben und beträgt im Moment 25 Jahre +.